Akée van de Vrijen

Textauszug

Entscheidend für eine Zuordnung als akustische Halluzination im Rahmen einer primären Halluzinose – etwa in Abgrenzung zu einer produktiv paranoid-halluzinatorischen Symptomatik bei einer endogenen Psychose – ist eine Dominanz der Wahrnehmungsstörungen, unabhängig davon, ob es sich um akustische oder optische Halluzinationen oder ein illusionäres Verkennen handelt – und deren initiale Positionierung im Längsschnittverlauf eines komplexeren psychopathologischen Geschehens.
Für den betroffenen Patienten stehen die optischen und akustischen Erlebnisse von Beginn an im absoluten zentralen Mittelpunkt.
Soweit sich aus den Wahrnehmungsveränderungen ein handlungs-bestimmender Charakter ergibt, etwa Fluchtreaktionen, aggressive Reaktionen oder Versuche, die Wahrnehmungen zu unterbinden, bestehen darin nachgeordnete Vorgänge als unmittelbare Reaktion auf die Wahrnehmungsveränderungen. Bei einer Halluzinose entwickeln sich somit erst sekundär psychische Folgereaktionen wie in der Hauptsache Angst und andere Qualitäten unmittelbarer psychisch-affektiver Belastung, hier vor allem vielfach ein allgemeiner hoher psychischer Leidensdruck, als konsekutive psychische Inanspruchnahme und Belastung.

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